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Was ist wichtig am Vor-Entwurf B-3028?

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Wie liest man einen Plan? Wie deutet man die schriftlichen Erläuterungen dazu?
Wir fassen hier zusammen, was aus unserer Sicht wichtig ist an dem neuen Vorschlag zur Zukunft der Hufewiesen.  Oder, wie es im Fachjargon heißt: zum Vor-Entwurf B-3028.

>> Für die ganz Eiligen: Hier geht’s zur BeteiligungsApp: www.hufewiesen.de/b3028 <<

Vorab die wichtigsten Aussagen in Kürze:

  1.   Allgemeines zum Stellenwert des Vorentwurfs
    Der Vorentwurf ist ein Vorschlag. Er kann und soll noch verändert werden. Der Haupteigentümer ADLER  Real Estate hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Grundstücke zu entwickeln. Wir wünschen uns aber, daß es wirklich eine gerechte Abwägung zwischen allen Interessen und gegenüber dem Gemeinwohl gibt, so wie das Planungsrecht es vorschreibt.
  2.   Die Stärken des Vorentwurfs
    Der gesamte Osten der Hufewiesen bleibt von Bebauung frei! Dieser östliche Teil der Hufewiesen soll öffentliches Grün werden. In die Gestaltung  des künftigen öffentlichen Grüns wird die Bürgerschaft jetzt schon aktiv eingebunden. Für all das möchten wir den Beteiligten in der Stadtverwaltung und den Verantwortlichen des Haupteigentümers ausdrücklich danken!
  3.   Zur Gestaltung des künftigen Grüns
    Bei aller Freude über die Aussicht auf den Erhalt der Hufewiesen befürchten wir zugleich eine Übernutzung des künftigen Grüns. Das zu vermeiden, sollte in der Planung ein wichtiges Ziel sein.
    Wir wollen keine Parkplätze für Autotourismus zu den Hufewiesen. Die Gaußstraße soll verkehrsberuhigt werden.
  4.   Zur Gestaltung der künftigen Bebauung
    Wir wünschen uns, daß die künftige Bebauung sich möglichst behutsam in die vorhandene Bebauung und in die Hufewiesen einfügt. Wenn man sich an der Dichte der schon vorhandenen Bebauung orientiert, wären nach unserer Kenntnis etwa 250 Wohnungen mit durchschnittlich 80 qm Nutzfläche möglich. Die geplante Bebauung geht darüber allerdings offensichtlich deutlich hinaus. Die Flächenbilanz zeigt zudem, daß die Planungen auch über das hinausgehen, was der Regionalplan an dieser Stelle zuläßt. Wir plädieren deshalb dafür, die Bebauung zu reduzieren.
  5.   Weitere einzelne Aspekte
    Wir wünschen uns, daß ein besonders schöner alter Walnußbaum in der Verlängerung der Veteranenstraße erhalten bleibt. Der Vorentwurf sieht vor, das gesamte Baugebiet aufzuschütten zum Zwecke des Hochwasserschutzes. Das sehen wir kritisch. Wir schlagen auch eine andere Straßenführung vor.

Alle Planunterlagen

Vorschau:

Zum Herunterladen (pdf):      Gestaltungsplan              Architektur                  Erläuterungen

(1/5)    Allgemeines zum Stellenwert des Vorentwurfs

Der Vorentwurf ist ein Vorschlag. Er ist in enger Abstimmung mit dem Haupteigentümer der Hufewiesen entwickelt worden, der Immobiliengesellschaft ADLER Real Estate AG aus Berlin. Das deutsche Planungsrecht schreibt vor, daß dieser Vorschlag veröffentlicht werden muß, damit nicht nur die Interessen des Eigentümers Gehör finden, sondern auch andere Interessen. Das Verfahren dafür heißt in der Fachsprache „frühzeitige Beteiligung“. In dieser Phase können sich Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen, Organisationen und Behörden äußern. Die Verwaltung ist verpflichtet, alle Argumente zu prüfen und alle Interessen untereinander und gegen das Gemeinwohl abzuwägen (§ 1 Baugesetzbuch). Der Stadtrat ist in dieser Phase noch nicht beteiligt. Er wird erst einbezogen, wenn die Verwaltung einen Vorschlag für die Abwägung ausgearbeitet hat.

Wir möchten klar und deutlich sagen: Der Eigentümer ADLER hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Grundstücke zu entwickeln. Dieses wirtschaftliche Eigeninteresse ist legitim.  Als Verein wünschen wir uns *nicht*, daß die  Interessen unserer Mitglieder oder von Anwohnern und Anwohnerinnen Vorrang vor den Interessen von Eigentümern haben. Aber: Wir wünschen uns, daß es wirklich eine gerechte Abwägung zwischen all diesen Belangen gibt, so wie das Planungsrecht es vorschreibt. Und wir wünschen uns, daß diese Abwägung  transparent und nachvollziehbar stattfindet.

(2/5)   Die Stärken des Vorentwurfs

  • Der gesamte Osten der Hufewiesen bleibt von Bebauung frei! Damit bleibt (neben den Elbwiesen) die wichtigste Grünfläche im Stadtbezirk Pieschen auf Dauer erhalten – eine grüne Oase, die auch über den Stadtteil hinaus einen wesentlichen Trittstein im ökologischen Netz der Stadt bildet. Die Bewahrung ist auch wichtig für das Stadtklima. Die Wäldchen auf den Hufewiesen sind das einzige Gebiet im Nordwesten Dresdens, in dem auch in der Hitze des Sommers nachts ausgleichende kalte Luft entstehen kann. Bewahrt bleiben schließlich vielfältige Sichtbeziehungen zwischen den Wiesen und dem historischen Dorfkern von Alttrachau.
  • Dieser östliche Teil der Hufewiesen soll öffentliches Grün werden.
    Das freut uns sehr!
  • In die Gestaltung  des künftigen öffentlichen Grüns wird die Bürgerschaft jetzt schon aktiv eingebunden. Dazu hat die Stadtverwaltung ein zusätzliches Beteiligungsverfahren eröffnet. Sie ggeht damit über das hinaus, was das Planungsrecht vorschreibt. Fachleute aus dem Umweltamt, dem Amt für Stadtgrün und dem Stadtplanungsamt bringen sich dabei mit Herzblut und Verstand über ihre Dienstpflichten hinaus ein. Die Stadt setzt auch Geld ein, um das Verfahren professionell zu moderieren, damit wirklich alle Stimmen und Bedarfslagen erfaßt werden und nicht nur die, die am lautesten rufen.

Diese Stärken sind nicht selbstverständlich. Wir möchten uns ausdrücklich bedanken bei den Beteiligten in der Stadtverwaltung für ihr Engagement und bei den Verantwortlichen des Haupteigentümers ADLER Real Estate AG für ihre Offenheit und Gesprächsbereitschaft!

(3/5)     Zur Gestaltung des künftigen Grüns

Der folgende Ausschnitt aus dem Gestaltungsplan zeigt das geplante künftige öffentliche Grün:

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Die Fläche wirkt groß. Aber auch die Begehrlichkeiten sind groß. Es zeichnet sich jetzt schon ab, daß viel mehr Ansprüche an diesen Freiraum gestellt werden, als erfüllt werden können.
Einen Konflikt sehen wir vor allem zwischen der Nutzung der Hufewiesen für Erholung, Spiel und Sport  einerseits und dem Wert der Hufewiesen als vielfältiges Biotop für die Artenvielfalt und für dasStadtklima andererseits.
Deshalb befürchten wir, daß die verbleibenden Hufewiesen durch Übernutzung stark an Wert verlieren werden. Was wir nicht wollen, ist, daß die Hufewiesen gerade durch ihre Rettung  zu einer Trampelwiese mit viel wildem Müll und Kothaufen verkommen!

Konkret:

  • Wir bitten darum, mögliche Konflikte zwischen Nutzungen  schon in der Planung konkret zu benennen und aktiv nach Lösungen zu suchen, um negative Folgen für die Hufewiesen und ihre Nutzer und Nutzerinnen zu vermeiden.
  • Im Vorentwurf sind öffentliche Parkplätze für Besucher der Hufewiesen eingezeichnet, und zwar sechzehn an der Gaußstaße und acht an der Pettenkoferstraße. Jeder Parkplatz versiegelt zehn bis 20 Quadratmeter Boden. Wir wünschen uns, daß diese Flächen als Grün erhalten bleiben. Wir wollen keinen innerstädtischen Autotourismus. Das Gelände ist ideal erreichbar mit Bus, Straßenbahn, S-Bahn sowie mit dem Fahrrad.
  • Die Gaußstraße war früher eine Anliegerstraße, ist aber inzwischen als normale Straße eingestuft. Dabei spricht vieles gegen diese Einstufung: Die Straße ist nicht richtig ausgebaut. Sie dient vielen Kindern als Schulweg zur Grundschule in der Böttcherstraße und zur Oberschule in der Aachener Straße. Die  Kreuzung in Alttrachau ist so eng, daß zwei PKW nicht aneinander vorbeikommen. Die Bahnunterführung ist ebenfalls nicht für normalen Verkehr ausgebaut. Deshalb wünschen wir uns: Die Gaußstraße soll  soweit wie möglich verkehrsberuhigt werden – den Schulkindern und allen Besuchern der Hufewiesen zuliebe!

(4/5)       Zur Gestaltung der künftigen Bebauung

Daß gerade der Westen der Hufewiesen überbaut werden soll, schmerzt uns sehr. Denn damit verschwinden gerade diejenigen Bereiche der Hufewiesen, welche für den Naturschutz und für die Artenvielfalt den größten Wert besitzen. Das haben die Zuständigen im Umweltamt in der Bürgerversammlung am 22. November 2019 eindrucksvoll anhand von verschiedenen Kartendarstellungen belegt.

Wir akzeptieren diesen Verlust.  Denn er gehört zu dem Kompromiß zwischen  der Bewahrung von Grün und einer Entwicklung durch Bebauung. Wir wünschen uns jedoch, daß bei der Bebauung möglichst behutsam vorgegangen wird.

Das Problem: Nach unserem Eindruck ist die geplante Bebauung nicht behutsam. Stattdessen wird das mögliche Bauvolumen maximiert.

Laut Vorentwurf soll das Baufeld im Westen sehr dicht und hoch bebaut werden:

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Veranschaulichung zur geplanten Bebauung laut Vorentwurf B-3028

Vor allem im nördlichen Teil sind fünf Geschosse (bzw. vier plus ein zurückgesetztes Dachgeschoß, also ein sogenanntes Staffelgeschoß) geplant. Die vorhandene Bebauung bewegt sich dagegen zwischen zwei und vier Geschossen.
Auch die Grundfläche der Gebäude, die neu entstehen sollen, ist deutlich größer als die Grundfläche der schon vorhandenen Gebäude. Das wird an zwei besonders stattlichen Gebäuden im Bestand deutlich. Die Grundfläche der Apotheke an der Hildesheimer Straße und von Mäurichs ehemaliger Fabrik  wirkt zierlich im Vergleich zu den Vierecken, die die Grundfläche der künftigen Bebauung darstellen.

Wie dicht ist denn die Bebauung, die da geplant ist?
Und welche Bebauung wäre „behutsam“?

Die Unterlagen zum Vorentwurf geben dazu leider keine Auskunft. Die einzige Angabe findet sich in der Flächenbilanz am Schluß der Erläuterungen. Darin ist davon die Rede, daß gut 27.000 Quadratmeter (2,7 Hektar) oder knapp 11 Prozent des gesamten B-Plan-Gebietes als Baugebiet entwickelt werden sollen.

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Flächenbilanz aus den Erläuterungen zum Vorentwurf B-3028, Seite 14.

Um eine sinnvolle Aussage zur baulichen Dichte zu machen, müßte man aber das künftige Quartier nicht zur Gesamtfläche des B-Plan-Gebietes in Beziehung setzen, sondern zu der Fläche der angrenzenden, schon vorhandenen Bebauung.

Im Städtebau gibt es zwei wichtige Kennzahlen, welche die bauliche Dichte eines Quartiers beschreiben, nämlich einerseits die Grundflächenzahl und zum anderen die Geschoßflächenzahl.
Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil an Grund und Boden in einem Quartier mit Gebäuden überbaut ist. Nach unserer Kenntnis beträgt die Grundflächenzahl in der Umgebung des neuen Baugebietes 0,3, das heißt: Im Bestand ist 30% der Fläche mit Gebäuden überbaut.

Die Geschoßflächenzahl multipliziert die überbaute Grundfläche mit der Anzahl der Geschosse aller Gebäude und setzt das in Beziehung zu der gesamten Fläche des Quartiers. Nach unserer Kenntnis beträgt die Geschoßflächenzahl im schon bebauten Bereich zwischen Leipziger Straße und Hufewiesen  1,0, das heißt: Wenn man alle Geschossflächen in dem Bestandsquartier zusammenrechnet,  ergeben sie genau so viel Fläche wie die gesamte Fläche an Grund und Boden.

Eine behutsame Bebauung wäre aus unserer Sicht eine Bebauung, die sich an der vorhandenen Bebauung orientiert, also an einer Grundflächenzahl von 0,3 und einer Geschoßflächenzahl von 1,0.
Nach unserer Kenntnis könnten dann im Westen der Hufewiesen immer noch 250 Wohnungen mit durchschnittlich 80 qm Nutzfläche entstehen.

Eine ähnliche Zahl nannte übrigens der Projektverantwortliche der ADLER Real Estate AG in der öffentlichen Erörterung zum Vorentwurf am 15.11.2019. Er sprach davon, daß 200 bis 300 Wohnungen entstehen sollten. Das Problem: Diese mündliche Aussage deckt sich nicht mit dem, was der Vorentwurf zeigt. Nach unserem Eindruck ist dort wesentlich mehr Bauvolumen eingezeichnet. Ob dieser Eindruck stimmt, können wir aber nicht sagen, weil die Unterlagen wie erwähnt dazu keine Aussage machen. Umso wichtiger ist es, diese Frage in der Abwägung zu klären!

Es gibt noch ein weiteres Problem mit der geplanten Bebauung: Sie nimmt mehr Fläche in Anspruch, als es der Regionalplan und der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates vorgeben.

Der Regionalplan ist ein übergeordneter Plan, der für die Stadt Dresden und angrenzende Kommunen übergreifende Fragen der räumlichen Entwicklung klärt. Er wird in einem eigenen Zweckverband ausgehandelt und weiterentwickelt. Der Regionalplan regelt unter anderem, wo die Einflugschneise des Flughafens Dresden verläuft und wie in den betroffenen Gebieten mit dem Fluglärm umgegangen werden soll. Der Westen der Hufewiesen liegt in dieser Einflugschneise.

Normalerweise sollen in der Einflugschneise keine neuen Siedlungen angelegt werden, um auszuschließen, daß es zu Konflikten zwischen der Gesundheit der dort lebenden Menschen und der Entwicklung des Flugverkehrs kommt. Der Flughafen Dresden und die Stadt Dresden haben sich aber in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Freistaates auf Ausnahmen von dieser Regel verständigt. Danach dürfen rund um dem Flughafen in sieben Gebieten doch neue Wohngebiete entstehen. In der Fachsprache heißen  solche Gebiete Ausnahmen vom Siedlungsbeschränkungsbereich. Zu diesen Ausnahmen  gehört auch der Westen der Hufewiesen. Konkret ist im Regionalplan festgelegt, daß dort maximal 1,6 Hektar Bauland für eine Wohnbebauung neu erschlossen werden dürfen. blank

>> Zum Nachlesen: Erläuterungen im Regionalplan zur Ausnahme vom Siedlungsbeschränkungsbereich an den Hufewiesen als pdf

Für Gewerberäume gilt das Bauverbot wegen Fluglärms nicht. Hier hat aber der Stadtrat eine Obergrenze festgelegt. Laut Beschluß zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3028  (V1934/17, zugänglich im Ratsinformationssystem) dürfen die Gewerbeflächen maximal 0,8 Hektar in Anspruch nehmen. Insgesamt sollen also nicht mehr als 2,4 Hektar oder 24.000 Quadratmeter auf den Hufewiesen überbaut werden.

Zusammengefaßt ergibt sich folgendes Bild beim Flächenverbrauch:

Beschränkung laut Regionalplan: 16.000 qm für Wohngebiet

Beschränkung laut Aufstellungsbeschluß: 16.000 qm für Wohnen und 8.000 qm für Gewerbe

Baugebiet laut Flächenbilanz im Vorentwurf:   27.323 qm
zuzüglich(?) Verkehrsflächen:                               14.200 qm

Wichtig zu wissen: Es ist umstritten, wie die Verkehrsflächen in die Berechnungen zum Flächenverbrauch einbezogen werden. Aber auch ohne Verkehrsflächen bleibt die Überschreitung ein Problem.

Wir wünschen uns deshalb, daß der Flächenverbrauch in der Überarbeitung des Vorentwurfs noch einmal genau geprüft wird. Wenn die Bebauung reduziert würde, wie oben vorgeschlagen, könnte auch der Flächenverbrauch vermindert werden.

(5/5)    Weitere einzelne Aspekte

  • In der Verlängerung der Veteranenstraße steht ein wunderschöner, alter Walnußbaum. Der Vor-Entwurf sieht vor, ihn zu fällen, um an dieser Stelle die Hauptachse für die Erschließung des neuen Wohngebietes anzulegen. Man könnte aber stattdessen auch eine Nord-Süd-Erschließung auf der Linie des vorhandenen Hauptabwasserkanals anlegen. Dann könnte der Baum erhalten bleiben. Es gibt auch andere Lösungen. Auf jeden Fall  bitten wir darum, diesen Baum zu erhalten!
  • Hochwasserschutz durch Aufschüttung: Das Baugebiet liegt in einem Gebiet, das beim Versagen der Hochwasserschutzanlagen möglicherweise überschwemmt werden würde. Um den Hochwasserschutz zu gewährleisten, soll das gesamte Baugebiet im Westen aufgeschüttet werden. Das sehen wir sehr kritisch.
    Wir befürchten negative Folgen durch Überflutung von angrenzenden Grundstücken bei Starkregen. Wir bitten um eine hydrologische Untersuchung dazu. Nicht geklärt ist auch der Übergang zwischen dem aufgeschütteten Gelände und den südlich angrenzenden Grundstücken.
    Außerdem würde massiv in das Bodenleben und in das Landschaftsbild eingegriffen. Die neue Bebauung würde sozusagen über den Hufewiesen thronen. Es drängt sich der Eindruck, die Hufewiesen würden erdrückt !
    Nach unserer Kenntnis wäre keine Aufschüttung nötig, wenn die neuen Straßen und Gebäude anders angeordnet würden. Eine solche Variante sollte vorgezogen werden.
  • andere Straßenführung: Der Vorentwurf sieht vor, die Veteranenstraße deutlich auszubauen und als Hauptachse für die Zufahrt in das neue Quartier zu nutzen. Außerdem sollen von der Hildesheimer Straße her zwei Straßen in Nord-Süd-Richtung das Quartier durchqueren. Die westliche neue Straße verläuft an der Grenze des neuen Baugebietes. Für die Erschließung im Quartier wird sie nicht gebraucht. Sie ist nur sinnvoll, wenn auch in den angrenzenden, schon genutzten Grundstücken neue Gebäude errichtet werden sollen. Diese zusätzliche Verdichtung widerspricht unserer Idee von einer behutsamen baulichen Entwicklung an den Hufewiesen. Deshalb schlagen wir vor, nur eine Straße in Nord-Süd-Richtung zu bauen, und zwar auf dem schon bestehenden Hauptabwasserkanal. Die neuen Gebäude könnten dann zu beiden Seiten angelegt werden, gerne auch in Blöcken mit Innenhöfen. Die neue Straße könnte mit der Jubiläumsstraße verbunden werden und so wieder aus dem Quartier herausführen. Die Veteranenstraße könnte verkehrsberuhigt bleiben, so daß auch der Walnußbaum erhalten bliebe.

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Nun sind Sie am Zug: Was denken Sie über diesen Vorentwurf?
Beteiligen Sie sich – jetzt oder nie!

So können Sie sich einbringen:

  • Ganz einfach mit unserer Beteiligungs-App: www.hufewiesen.de/b3028
    Argumente anklicken, ggf. eigene Bemerkung dazu – und senden!
  • Oder per email: email hidden; JavaScript is required
  • Oder per Brief an: Stadtplanungsamt Dresden,  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
  • Sie können Ihr Schreiben auch ohne Porto an uns geben, und wir leiten es dann weiter. Einfach einwerfen am Hoftor der Weinhandlung Stollberg, Alttrachau 31.

Wichtig: die eigene Anschrift angeben, damit die Verwaltung antworten kann!
Einsendeschluß ist der 20. Dezember. Deshalb möglichst bis dahin abschicken! Aber auch später eingehende Stellungnahmen können noch berücksichtigt werden.

Die Hufewiesen brauchen Ihre Stimme!

Danke!