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Neues zum Fluglärm

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Leise, still und heimlich. An den erstaunlichsten Orten findet man wichtige Neuigkeiten zu den Hufewiesen.
Diesmal im sächsischen Gesetzesblatt, Ausgabe Nr. 3/2012 vom 14. Februar. Darin ist eine neue Verordnung zum Fluglärm an den beiden größten sächsischen Flughäfen Dresden und Leipzig veröffentlicht.
Die Verordnung selbst paßt auf eine Seite. Viel länger ist der Anhang, der die Auswirkungen für den Flughafen Dresden beschreibt. Auf mehr als 80 Seiten sind mehr als 800 Meßpunkte mit Koordinaten bezeichnet. Sie beschreiben die neue Lärmschutzzone am Flughafen Dresden. Mit der Verordnung paßt der Freistaat sich an die Vorgaben des bundesweit geltenden Fluglärmgesetzes an.
Die Hufewiesen lagen bisher nicht in der Lärmschutzzone. Auch die neue Berechnung ändert daran nichts. Trotzdem wirkt die Verordnung sich auf die Hufewiesen aus. Denn hier wird ein neues Verfahren zur Berechnung des Fluglärms angewandt. Dieses Verfahren soll nun auch genutzt werden, um eine zweite, weiter gefaßte Zone rund um den Flughafen Dresden neu zu bestimmen. Das ist der sogenannte Siedlungsbeschränkungsbereich. Er wird vom Freistaat Sachsen eigenständig festgelegt, also ohne Bezugnahme auf ein Bundesgesetz. Das Ziel dabei ist, sicherzustellen, daß auch in den kommenden Jahrzehnten möglichst wenig Konflikte rund um den Flughafen entstehen.
Bisher lagen die Hufewiesen vollständig im Siedlungsgeschränkungsbereich. Künftig wird sich das voraussichtlich ändern. Das wird jedenfalls in einem sehr trockenen Verwaltungstext angedeutet, der sich seit Juni 2012 in der online-Ausgabe des Umweltatlas der Stadt Dresden findet. Er beschreibt die technischen und verwaltungsrechtlichen Grundlagen für die neue Berechnung.

Nun mahlen die Mühlen der Verwaltung. Es wird gerechnet und geprüft. Wie laut wird es in 50 Jahren auf den Hufewiesen wohl sein?
Mehr dazu demnächst…