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B-380 + B-10

Die Hufewiesen sind derzeit im Besitz einer Immobiliengesellschaft: der MBG Trachau GmbH & Co. KG, die im Jahre 2007 als eine Nachfolgerin der insolventen Münchner Baugesellschaft entstanden ist. Die MBG Trachau möchte die Hufewiesen als Bauland verkaufen. Rechtliche Voraussetzung dafür ist ein Bebauungsplan.

Die Stadtverwaltung möchte die Hufewiesen eigentlich als Grünland erhalten. So steht es jedenfalls im Entwurf für einen neuen Gesamtplan für die bauliche Entwicklung der Stadt (im Planerdeutsch: Flächennutzungsplan) vom November 2008. So steht es auch in einer Vereinbarung, die die Stadt im September 2009 mit dem Flughafen und dem sächsischen Umweltministerium getroffen hat.

Auf Drängen der MBG Trachau hat das Stadtplanungsamt im Sommer 2011 aber doch einen Vorschlag für die Bebauung der Hufewiesen veröffentlicht. Der Vorschlag (im Planerdeutsch: “Vorentwurf”) trägt die Nummer B-380.

Der Vorschlag bezieht sich nur auf den östlichen Teil der Hufewiesen und damit auf ihren Kern. Dort sollen auf einer Fläche von insgesamt rund vier Hektar ein Gewerbegebiet und daneben eine Reihenhaussiedlung angelegt werden.

Der Vorentwurf wirkt aus städteplanerischer Sicht wenig durchdacht. Wichtige Einzelheiten sind rechtlich gar nicht zulässig. Vor allem aber sieht der Plan vor, die Hufewiesen im Kern zu zerstören. Ein Kleinod ginge verloren, ohne daß der Stadtteil damit etwas Wesentliches gewönne.

Die Skizze verdeutlicht die wichtigsten Mängel des B-380:

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Die wichtigsten Mängel des B-380 (Vorentwurf)

  • Bauen im Lärmschutzbereich: Die Hufewiesen liegen in der Einflugschneise des Flughafens Dresden und damit in einem Lärmschutzbereich laut Fluglärmgesetz. Im September 2010 hat die Stadtverwaltung mit dem sächsischen Umweltministerium und dem Flughafen vereinbart, daß die Hufewiesen nicht bebaut werden sollen. Allenfalls eine ergänzende Bebauung entlang der Leipziger Straße sei denkbar. Die Pläne der MBG Trachau widersprechen dieser Vereinbarung.
  • Fragwürdiges Gewerbegebiet: Der Landesentwicklungsplan für Sachsen aus dem Jahre 2003 schreibt vor, daß in Lärmschutzbereichen keine reinen Wohngebiete entstehen dürfen. Nur Gebiete mit gemischter Nutzung sind erlaubt. Der Entwurf der MBG Trachau sieht zwei gleich große, aber getrennte Bereiche für Wohnen und Gewerbe vor. Eine solche Interpretation von “gemischter Nutzung” ist nicht zulässig. Außerdem gibt es für dieses Gewerbegebiet angesichts zahlreicher vergleichbarer und schon erschlossener Flächen schlicht keinen Bedarf in Pieschen.
  • Insellage ohne geeignete Zufahrten: Der östliche Teil der Hufewiesen läßt sich nicht sinnvoll an das Straßennetz anbinden. Die neue Bebauung würde an die Gaußstraße grenzen (im Volksmund das “Gaußgässl” genannt). Das ist eine kleine Anliegerstraße, einspurig asphaltiert ohne Gehsteige. Das Gaußgässl kann nicht ausgebaut werden, weil im südlichen Teil Gebäude direkt auf den Grundstücksgrenzen stehen, wie es früher in den hiesigen Dörfern üblich war. Deswegen ist im Süden für das Wohngebiet eine neue Zufahrt geplant, die allerdings an einer Stelle auf den Dorfanger trifft, wo dieser nur einspurig befahrbar ist. Im Norden soll der Verkehr für das Gewerbegebiet über die Industriestraße geleitet werden. Dort liegt das Krankenhaus Neustadt mit Tempo-30-Zone. Für größere Laster ist an der Bahnunterführung Schluß – dort ist die Durchfahrt nur 3,80 Meter hoch.
  • Willkürlicher Flächenverbrauch: Voraussichtlich im Jahre 2014 werden die Schutzbauten entlang der Elbe fertig sein. Dann wird das Planungsverbot für den westlichen Teil der Hufewiesen aufgehoben. Es wäre viel sinnvoller, das Neubaugebiet an die schon vorhandenen Stichstraßen dort anzuschließen. Weil die MBG Trachau darauf aber nicht warten will, verlangt sie von der Stadt, einer Bebauung praktisch auf der grünen Wiese zuzustimmen.

Dokumente

  • Mischgebiete: Was ein Mischgebiet ist, definiert § 6 der Baunutzungsverordnung. Die Details der Auslegung kann man nachschlagen in einer juristischen Loseblattsammlung, dem Kommentar zum Baugesetzbuch, begründet durch Werner Ernst, Willy Zinkhahn und Walter Bielenberg, fortgeführt durch Michael Krautzberger, in den Randnummern 15, 16 und 18 zu § 6 (Mischgebiete) der Baunutzungsverordnung (Stand: Lieferung 87 vom Februar 2011).
    In allgemeinem Deutsch kann man die wichtigsten Einzelheiten auch in einer Arbeitshilfe zur Bebauungsplanung nachlesen, die das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg im Jahre 2009 herausgegeben hat. Dort heißt es:

    • Wenn tatsächlich jedoch ein Wohngebiet beabsichtigt ist, für das … lediglich höhere Lärmgrenzwerte gelten sollen als im allgemeinen Wohngebiet, so handelt es sich um einen „Etikettenschwindel“, der planungsrechtlich nicht gedeckt ist.

    Und weiter:

    • Die Hauptnutzungsarten können jedoch nicht soweit entflochten werden, dass größere Bereiche entstehen, in denen die eine oder andere Nutzungsart ein solches Übergewicht bekommt, dass de facto ein Wohngebiet oder ein Gewerbegebiet entsteht.

Lagepläne und Erläuterungen zum B-380 (Vorentwurf)

Das Stadtplanungsamt hat in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro IPRO im Auftrag der MBG Trachau die folgenden Unterlagen zu dem Vorentwurf veröffentlicht:

B-10: Ein Plan aus den 1990er Jahren

In den 1990er Jahren hatte die Münchner Baugesellschaft, die Vorgängerin der heutigen MBG Trachau, schon einmal einen Bebauungsplan für die Hufewiesen entwickelt. Er sah vor, die gesamte Fläche mit mehrgeschossigen Wohnblocks zuzustellen. Insgesamt waren 850 Wohneinheiten geplant.

Der Plan hatte schon öffentlich ausgelegen, aber er wurde nie beschlossen. Die Gründe dafür sind unklar. Manche sagen, die Jahrhundertflut hätte die Umsetzung gestoppt. Manche sagen, eine eigensinnige Dame sei schuld, die ihr Flurstück inmitten der Hufewiesen nicht verkaufen wollte. Manche verweisen auf die damals geringe Nachfrage nach neuen Wohnungen. Es wäre rechtlich auch schwierig, diesen Plan jetzt noch zu beschließen, denn seit dem Jahre 2003 verbietet der Landesentwicklungsplan, in Lärmschutzbereichen reine Wohngebiete neu anzulegen.

Heute wirken die Planungen von damals wie eine Horrorvision. So schnell kann das gehen! Deshalb ist gut beraten, wer umsichtig und behutsam plant.


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