Zum Inhalt springen

Offenlage Regionalplan und Baugebiet im Westen der Hufewiesen: Ihre Meinung, bitte!

  • von
Dieser Ausschnitt aus dem Entwurf zum neuen Regionalplan zeigt die vorgesehene Sperrzone für neue Wohngebiete rund um den Dresdner Flughafen und die geplanten Ausnahmen davon (Flächen in Rosa, insgesamt sieben, eine davon im Westen der Hufewiesen).

Diese Karte hat eine lange Vorgeschichte. Schon im August 2013 trat ein neuer Landesentwicklungsplan für Sachsen inkraft. Darin wurden die Möglichkeiten, in der Nähe von Flughäfen neue Wohngebiete zu schaffen, deutlich eingeschränkt. Die Verantwortlichen im Freistaat hatten sich das nicht selbst ausgedacht; sie folgten vielmehr neuen Vorgaben durch Bundesrecht.
Mit dieser Entscheidung war aber nur eine Grundregel formuliert. Ihre konkrete Anwendung rund um den Dresdner Flughafen wird in einem weiteren Plan festgelegt, nämlich dem Regionalplan für das obere Elbtal und das Osterzgebirge. An diesem Plan arbeiten die betroffenen Kommunen mit. Am 1. November 2017, also mehr als vier Jahre später, hat der zuständige Planungsverband einen Entwurf für einen neuen Regionalplan auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans im Netz veröffentlicht. Der Entwurf besteht aus einem Textteil und aus mehreren Karten. Drei Monate lang können nun alle Betroffenen dazu Stellung nehmen. Die Stellungnahmen werden dann vom Sekretariat des Planungsverbands und von den Fachleuten aus den Kommunen geprüft. Sie übernehmen Änderungen oder weisen sie zurück und müssen ihre Entscheidungen öffentlich begründen. Wer dann immer noch nicht einverstanden und selbst betroffen ist, kann dagegen auch vor Gericht vorgehen.
Die Hufewiesen kommen in dem Regionalplan im Abschnitt über den Fluglärm vor, denn sie liegen zum Teil in der Einflugschneise des Dresdner Flughafens. In der Fachsprache spricht man von einem Siedlungsbeschränkungsbereich, weil es vor allem darum geht, Konflikten zwischen Wohnen und Fluglärm vorzubeugen. Es ist wichtig, zu verstehen, wie dieser Siedlungsbeschränkungsbereich im Regionalplan festgelegt wird und was er bedeutet.
Vor allem muß man wissen: Der Siedlungsbeschränkungsbereich rund um den Flughafen wird im Regionalplan nicht nach den aktuellen tatsächlichen Flugbegwegungen ermittelt, sondern aus Prognosen zur künftigen Auslastung des Flughafens, zu den Flugzeugtypen und zu den Routen für An- und Abflug abgeleitet. Die entsprechenden Berechnungen werden von Fachleuten nach detaillierten Vorschriften erstellt, um bundesweit einheitliche Regeln zu gewährleisten. Der so ermittelte Siedlungsbeschränkungsbreich wird dann von den für Fluglärm zuständigen Behörden im Freistaat und in den betroffenen Kommunen zusammen mit der Geschäftsführung des Flughafens diskutiert. Wo es sinnvoll erscheint, können trotz des generellen Verbots von neuen Wohngebieten Ausnahmen zugelassen werden, also Gebiete festgelegt werden, in denen doch noch neue Wohnungen entstehen dürfen. Das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen setzen aber enge Grenzen dafür, wie man den Begriff „sinnvoll“ auslegen darf. Im Wesentlichen ist es nur erlaubt, um eine bestehende Siedlung städtebaulich sinnvoll abzurunden.
Soviel zum Hintergrund dieser Karte. Was heißt das konkret?
Die Fachleute in den Kommunen, im Freistaat und im Flughafen schlagen vor, im Westen der Hufewiesen 1,6 Hektar als Bauland für neue Wohnungen zuzulassen. Das folgende Luftbild veranschaulicht das Ausmaß genauer.

blank
Rot umrandet: So viel Fläche soll laut Entwurf für einen neuen Regionalplan im Westen der Hufewiesen als Bauland für Wohnungen erlaubt sein. Quelle: Themenstadtplan Dresden.

Und nun sind Sie und seid Ihr gefragt: Was haltet Ihr/Was halten Sie davon?
Bis zum 31. Januar kann jede Bürgerin und jeder Bürger seine Meinung dazu sagen. Dazu geht man auf die Seiten des Regionalen Planungsverbands und wählt den Abschnitt Fluglärm im Text des Entwurfs aus. Dort werden die Grundregel und die Ausnahmen erläutert. Am Ende der Seite klickt man auf das Funktionsfeld „Ihre Stellungnahme“. Dann wird man aufgefordert, sich zu registrieren (Nutzername und email-adresse genügen). Schon kann man die eigene Meinung eingeben.
Hier geht es zum Regionalplan:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-oeoe/beteiligung/aktuelle-themen/1003167/1006781

Übrigens: Wir freuen uns über eine Kopie der Stellungnahme und veröffentlichen sie gerne auch auf unseren Netzseiten: email hidden; JavaScript is required.
blank

Schlagwörter: