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Offenlage – und dann?

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Die Offenlage im Sommer 2026 für den B-3028 bildet die erste Etappe in einem komplexen Verfahren. Bis tatsächlich gebaut wird, kann es leicht noch mehrere Jahre dauern. Solange werden wir aber auch warten müssen, um die Hufewiesen dann endlich als öffentliches Grün gestalten zu können. Im Folgenden werden die weiteren Schritte erläutert.

Mai 2018

Aufstellungsbeschluss

Im Mai 2018 hat der Dresdner Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Hufewiesen als öffentliches Grün und im Westen mit Wohnbebauung und mit Gewerbe in untergeordneter Größenordnung entwickelt werden sollen.

22.06.-31.07.2026

Frühzeitige Beteiligung

Der Vorentwurf vom Sommer 2026 setzt den Aufstellungsbeschluss von 2018 um. Ungewöhnlicherweise ist auch ein Rechtsplan samt textlichen Festlegungen vorgelegt worden. So lässt sich im Einzelnen nachvollziehen, inwieweit die Vorgaben aus dem Beschluss des Stadtrats eingehalten worden sind. Die Offenlage vom 22. Juni bis 31. Juli 2026 ist eine sogenannte frühzeitige Beteiligung. Ziel ist es vor allem, Anregungen für die weitere Planung zu erhalten. Alle Interessierten und alle von den Planungen betroffenen Behörden bzw. öffentlichen Unternehmen („Träger öffentlicher Belange“) können Stellung nehmen. Die Form ist nicht festgelegt.  

Wichtig: Der hier vorgestellte Vorschlag ist einmal durchgeplant worden. Er ist aber noch nicht im Bauausschuss des Stadtrats diskutiert oder gebilligt worden. Insofern ist dieser Vorschlag noch nicht verbindlich.

Das Amt für Stadtplanung und Mobilität prüft alle Stellungnahmen und wägt sie mit den öffentlichen und privaten Interessen sowie mit den allgemeinen Zielen der Planung und den gesetzlichen Vorgaben ab. Alle Einreicher werden über das Ergebnis informiert.

Sommer 2026

Einordnung Vorentwurf 2026

Im Hinblick auf den Verbrauch an Grund und Boden hält der neue Vorschlag die Vorgaben aus dem Beschluss des Stadtrats ein. Allerdings sollen auf diesen Grundflächen deutlich mehr Gewerbe und „sonstige Sondernutzungen“ (Stellplätze, Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung) entstehen als Wohnungen. Bei der Bürgerversammlung am 7. Juli war davon die Rede, dass rund 17.000 qm Bruttogeschoßfläche für Wohnen und von rund 22.000 qm Bruttogeschoßfläche für Gewerbe und Sondernutzungen errichtet werden sollten. Das steht nicht im Einklang mit dem Auftrag des Stadtrats. Denn im Beschluss von 2018 heißt es, dass Gewerbe auf den Hufewiesen nur deutlich untergeordnet gegenüber dem Wohnen entwickelt werden solle. Im weiteren Verfahren muß sich zeigen, ob sich dafür ein städtebaulicher Bedarf nachweisen läßt oder ob diese Abweichung zu neuen Kontroversen führt.

2027/2028

Entwurf mit Fachplanungen

Anhand der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung wird die Planung noch einmal überarbeitet. Abwägungen werden getroffen, und Gebäude, Straßen und weitere Einzelheiten gegebenenfalls angepasst. So wird aus dem „Vorentwurf“ ein „Entwurf“.

Für den Entwurf werden umfangreiche Fachplanungen erstellt:

Ein Umweltbericht zählt alle Eingriffe in Umweltgüter auf, die durch die Bebauung entstehen werden, und macht Vorschläge, wie sie ausgeglichen werden können. Dabei muss der Ausgleich im Prinzip auf dieselbe Weise erfolgen. Das heißt: Wenn ein Baum gefällt wird, muss ein Baum neu gepflanzt und zehn bis 25 Jahre lang gepflegt werden. Ähnliches gilt für Eingriffe in den Boden, in den Wasserhaushalt, in die Luftqualität, in Artenräume und in das Stadtklima. Der Verursacher muss Flächen erwerben oder bereitstellen, auf denen der Ausgleich erfolgen kann.

Ein Schallschutzgutachten prüft, inwieweit die künftigen Nutzer der neuen Bebauung vor Lärm geschützt werden müssen und wie der Schutz erfolgen kann.

Außerdem entsteht ein Grünordnungsplan für die Gestaltung des Grüns im geplanten Quartier und im geplanten öffentlichen Grün. Dieser Plan ist im Falle der Hufewiesen besonders bedeutsam. Denn wenn das Gebiet offiziell als öffentliches Grün und damit für Naherholung dienen soll, wird zu klären sein, wie der hohe ökologische Wert der Hufewiesen erhalten bleiben kann.

Für die Hufewiesen hat der Investor zudem angekündigt, freiwillig ein Konzept für die Energieversorgung des Quartiers und für Maßnahmen zum Klimaschutz erstellen zu lassen.

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Beratung im Bauausschuss

Der Entwurf und die Fachplanungen werden dem Bauausschuss im Stadtrat vorgelegt. Die Stadträte entscheiden darüber, ob dieser Entwurf wiederum offengelegt wird. Indem sie das festlegen, stimmen sie zugleich der Planung grundsätzlich zu. Damit gewinnt der Entwurf an Verbindlichkeit; denn mit der Zustimmung des Bauausschusses drückt sich darin der Willen der Stadt zur Gestaltung der Hufewiesen aus.

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Offenlage zum Entwurf

Mit dem Beschluss des Bauausschusses organisiert die Stadtverwaltung noch einmal eine Offenlage. In dieser Phase sind aber viele Abwägungen bereits getroffen. Deshalb haben Einwendungen in dieser Phase nur noch dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie leicht umzusetzen sind, die Planung verbessern oder zwingendes Handeln erfordern.

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Städtebaulicher Vertrag

Nach dem Beschluss des Bauausschusses beginnen außerdem Verhandlungen der Stadt mit dem Investor über einen städtebaulichen Vertrag. Darin wird alles geregelt, was nicht durch das Bauplanungsrecht festgelegt wird. Insbesondere gehören dazu die Gestaltung der öffentlichen Anlagen wie Straßen. Der städtebauliche Vertrag wird auch regeln, in wessen Eigentum die Flächen für das öffentliche Grün gelangen. Der Investor hat mehrfach angekündigt, dass er diese Flächen an die Stadt übertragen wolle. Außerdem legt der städtebauliche Vertrag fest, wie der Investor die Eingriffe in die Umwelt, die er durch die Bebauung verursacht, konkret ausgleichen wird. Dazu gehört auch die Pflicht, entsprechende Grundstücke zu erwerben. Üblicherweise hinterlegt der Investor mit der Unterschrift unter den Vertrag außerdem eine Bürgschaft, die Zug um Zug erstattet wird, wenn die Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt sind.

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Satzungsbeschluss

Wenn die zweite Offenlage samt Prüfung aller Stellungnahmen abgeschlossen ist;

wenn der städtebauliche Vertrag zwischen Investor und Stadtverwaltung unterzeichnet ist;

und wenn der Investor die Bürgschaft für die Ausgleichsmaßnahmen hinterlegt hat,

wird die Planung dem Stadtrat noch einmal vorgelegt. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan als kommunale Satzung und schafft damit einen Rahmen, in dem Bauanträge gestellt werden können.

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Baubeginn; Gestaltung als öffentliches Grün

Jetzt können Bagger rollen. Das neue Quartier kann entstehen. Und der Osten der Hufewiesen kann als öffentliches Grün und als grüne Oase gestaltet werden.