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Fragen und Antworten zum neuen Vorentwurf B3028 (2026)

Die folgenden Antworten sind zusammengestellt …

  • aus den Unterlagen, die im Rahmen der Offenlage am 22. Juni 2026 veröffentlicht wurden;
  • aus den Aussagen während der Bürgerversammlung am 7. Juli 2926 im Rathaus Pieschen;
  • sowie aus Gesprächen des Vereins mit Verantwortlichen im Amt für Stadtgrün und Mobilität und im Umweltamt.
Wieviel soll gebaut werden?

Insgesamt sind etwa 39.400 qm Bruttogeschossfläche* vorgesehen. Davon etwa 17.000 qm für Wohnen, verteilt auf zwei lange Riegel in Nord-Süd-Richtung und ein Mischgebiet mit vier Gebäuden in Ost-West-Richtung, mit insgesamt 1,6 Hektar überbautem Grund.

Dazu kommen 22.000 qm Bruttogeschoßfläche für Gewerbe bzw. für „Sonstige Sondernutzungen“ (laut Baunutzungsverordnung, §11) in zwei massiven Gebäuden nahe am Trachauer Bahnhof. Im Rechtsplan sind sie bezeichnet als „SO1“ für Stellplätze, Handel und Dienstleistungen und „SO2“ für „Forschung, Entwicklung, Innovation“. Zusammen werden durch diese beiden Gebäude rund 0,8 Hektar Grund überbaut.

Dazu kommen weitere gut 0,8 Hektar Verkehrsflächen.

*Bruttogeschossfläche (BGF) = die Summe aller Grundflächen eines Gebäudes, über und unter der Erde, einschließlich der Wände.

Wie passt das zum Beschluss des Stadtrats zur Entwicklung der Hufewiesen von 2018 (Aufstellungsbeschluss zum B3028)?

Der Stadtrat hatte im Mai 2018 einstimmig festgelegt, dass auf den Hufewiesen auf 1,6 Hektar Bauland Wohnungen entstehen sollen; dazu auf maximal 0,8 Hektar Gewerbe. Verkehrsflächen wurden nicht ausdrücklich erwähnt. Das Gewerbe sollte ausdrücklich nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Der aktuelle Vorentwurf geht über den Beschluss des Stadtrats hinaus, indem deutlich mehr Flächen für Gewerbe entstehen sollen als für Wohnen. Die Grundflächen, die der Stadtrat vorgegeben hat, werden aber eingehalten.

Was wird nicht gebaut?

Der aktuelle Vorentwurf sieht eine Bebauung vor, die sich besser zwischen die vorhandene Bebauung und die Hufewiesen einfügt als frühere Planungen:

  • Im Jahr 2011 wurde eine Vorentwurf für eine Bebauung im Osten der Hufewiesen vorgestellt, entlang der Gaußstraße, (B380). Gleichzeitig war geplant, später auch die übrigen Bereiche der Hufewiesen zu überbauen.
  • Im Jahr 2019 wurde ein Vorentwurf vorgestellt, der nur noch eine Bebauung im Westen vorsah, aber deutlich massiver als in den aktuellen Planungen, nämlich mit zwei größeren Blöcken plus zehn weiteren Gebäuden plus einem Parkhaus, mit zusätzlichen Straßen auch zu den Hufewiesen hin (B3028 – 2019).
  • Im Jahr 2023 wurde der Gestaltungskommission der Landeshauptstadt Dresden eine Weiterentwicklung vorgestellt. Die Kommission empfahl, die Bebauung stärker am S-Bahnhof Trachau zu konzentrieren. Dem kommt der aktuelle Vorentwurf nach, indem das „Mischgebiet“ stärker aufgelockert wurde. Deutlich verkleinert wurde außerdem der Straßenraum: Der Flächenverbrauch dafür ist von 14.200 qm (2019) auf rund 8.500 qm (2026) gesunken. Allerdings wurde 2019 der Quartiersplatz am geplanten Parkhaus (SO1) noch als Straßenraum gezählt, während er 2026 zum öffentlichen Grün gerechnet wird.
  • Die Bruttogeschoßfläche hat sich gegenüber dem Vorentwurf von 2019 um etwa 5 Prozent verringert. 2019 war von etwa 42.000 qm die Rede gewesen; jetzt sind noch gut 39.000 qm BGF im Gespräch.
Wie hoch soll gebaut werden?

Die Höhen sind abgestuft und insgesamt an die umliegende Bebauung angepasst. Das gründerzeitliche Eckhaus an der Hildesheimer Straße weist eine Firsthöhe von 18 Metern auf. Im Rechtsplan werden die maximal zulässigen Höhen angegeben. Danach soll das „Parkhaus“ (SO1) bis zu 19 Meter hoch werden. Der Bürokomplex (SO2) soll bis zu 17 Meter hoch werden. Die beiden Wohnriegel (WA1, WA2) sollen durchgehend vier Geschosse hoch gebaut werden und maximal 14 Meter hoch werden. Im Mischgebiet sind im Norden ebenfalls vier Geschosse vorgesehen, nach Süden dann bis zu drei Geschosse mit maximal 11 Metern Höhe.

Im Geoportal des Freistaates Sachsen kann man die Höhen der Bestandsgebäude und auch die Höhen der Bäume auf den Hufewiesen anzeigen lassen: https://geoportal.sachsen.de/mapviewer/resources/apps/sachsenatlas/index.html
„Karteninhalt“ -> „Themen hinzuladen“ -> „Höhendifferenz DOM und DGM“ und dann auf die entsprechende Stelle in der Karte klicken. Erdboden = Differenz null.

Welche Nutzungen sind in dem neuen Quartier geplant?

Insgesamt sollen nach Angaben des Investors 150 bis 170 Wohnungen entstehen. Dabei ist von Mietwohnungen die Rede. Eigentumswohnungen werden aber nicht ausgeschlossen. In Dresden gilt das kooperative Wohnbaumodell. Es legt fest, dass in einem Projekt dieser Größenordnung 20% der Wohnungen für eine Dauer von zehn Jahren mietpreisgebunden angeboten werden müssen. Dafür zahlt der Freistaat Sachsen einen Zuschuss an den Wohnungsanbieter.

Der Rechtsplan umfasst auch sogenannte „textliche Festsetzungen“. Darin ist genau beschrieben, was im geplanten Parkhaus, im geplanten Forschungszentrum und im geplanten Mischgebiet an Nutzungen zulässig ist. Von diesen Nutzungen kann nicht abgewichen werden.

Am Trachauer Bahnhof sollen im Gebäude SO1 Einzelhandel und Dienstleistungen (Café) möglich sein. Allerdings gibt es schon eine gute ausgebaute Nahversorgung rund um den S-Bahn-Halt mit der Fleischerei Kunze, der Bäckerei Werner, einem Paketshop, kleineren Geschäften und einem NETTO-Supermarkt. Vor allem aber sollen im Gebäude SO1 Stellplätze untergebracht werden.

Das Gebäude SO2 soll als Forschungszentrum genutzt werden.

Im Südosten des neuen Quartiers sollen Wohnungen und Gewerbe entstehen (Mischgebiet). Das hat mit Festlegungen aus dem Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge zu tun. Der Regionalplan regelt die bauliche Entwicklung rund um den Flughafen Klotzsche. Ziel ist, die Belastung durch Fluglärm zu begrenzen, indem in der Einflugschneise nur in bestimmten Ausnahmebereichen Wohnungen errichtet werden dürfen. Ein solcher Ausnahmebereich liegt im Bereich des neuen Quartiers und schließt den westlichen Teil des Mischgebiets ein. Nach Osten hin, zu den Hufewiesen, sollen zusätzlich Gewerbeflächen entstehen, zum Beispiel Gastronomie, Verwaltungen, Einrichtungen für gesundheitliche oder sportliche Zwecke.

Wie wird der Verkehr geplant?

Öffentliche Zufahrten sind nur bis zum Parkhaus im Norden und bis zum Mischgebiet im Süden vorgesehen.

Die neue Straße im Quartier soll verkehrsberuhigt gestaltet werden, als Spielstraße, mit Pollern, die den motorisierten Verkehr ausschließen, außer für Anlieferungen und für Müllabfuhr.

Wieviele Stellplätze letztlich entstehen, steht noch nicht fest. In der Bürgerversammlung wurden aber Eckpunkte benannt:

  • Stellplätze sollen im SO1 und in einer Tiefgarage unter dem Mischgebiet angelegt werden.
  • Es sollen keine Stellplätze im öffentlichen Raum vorgesehen werden.
  • Es ist nicht vorgesehen, zusätzliche öffentliche Stellplätze anzulegen, also über den Bedarf hinaus, der durch das neue Quartier entstehen wird. Allerdings sind technische Lösungen denkbar, um etwa tagsüber freie Stellplätze auch öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Die Stellplatzsatzung von Dresden sieht vor, dass für 150 Wohnungen 120 Stellplätze angelegt werden müssen. Auch für Gewerbe gibt es Vorgaben, die sich nach der Nutzfläche richten. Gleichzeitig können Stellplätze reduziert werden, wenn die Straßenbahn in der Nähe fährt, wenn Car-Sharing-Stationen angelegt werden oder wenn Stellplätze für Fahrräder überdacht werden. Stellplätze können auch gegen eine Ablöse von je 3.500 Euro eingespart werden (Staffelpreis für „übriges Stadtgebiet“).

Ein gänzlich autofreies Quartier ist offenbar nicht vorgesehen.

Entlang des Bahndamms wird voraussichtlich ein Radweg angelegt werden, der bis nach Radebeul führen soll. Diese Planungen werden aber unabhängig vom Bebauungsplan für die Hufewiesen vorangetrieben.

Wieviel Grün soll erhalten bleiben? Was geschieht damit?

Verglichen mit dem Vorentwurf von 2019 soll deutlich mehr Grün erhalten bleiben. Damals waren etwa zwei Drittel des Plangebietes als öffentliches Grün vorgesehen; jetzt sollen es etwa drei Viertel werden. Die Bebauung rückt insgesamt weiter nach Westen, und zwar stellenweise um fünf Meter, aber an einigen Stellen auch bis zu fast zwanzig Metern.

Die neue Straße im Quartier wird als Spielstraße angelegt. Das bedeutet, dass Bestandsbäume im Straßenraum erhalten bleiben können. Im Rechtsplan zum Vorentwurf ist das für insgesamt sieben Bäume vorgesehen. Auch in den privaten Gärten hinter den neuen Wohnriegeln sollen rund dreißig Bäume erhalten werden; außerdem ein Dutzend Bäume auf dem neuen Quartiersplatz vor dem geplanten Parkhaus.

Der Vertreter des Investors bekräftigte in der Bürgerversammlung am 7. Juli seine Absicht, die Flächen für das öffentliche Grün an die Stadt abzugeben. Das soll in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Übergang unentgeltlich erfolgt. Denn mit dem Baurecht ist die Verpflichtung zum Ausgleich von Eingriffen in Umweltgüter verbunden (siehe unten).

Was wird aus dem Wald?

Für das geplante Parkhaus wird Wald weichen müssen. Wald ist in Sachsen durch das Sächsische Waldgesetz geschützt. Das Gesetz läßt Umwandlungen zu; damit werden aber in der Regel Auflagen für Ersatzpflanzungen verknüpft. Im Rechtsplan ist mit einer blauen Linie mit grünen Kreuzen gekennzeichnet, wieviel Wald betroffen ist.

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Welchen Ausgleich gibt es für Umweltgüter, die durch die Bebauung zerstört werden?

Im Baugesetzbuch (§1a) und im Bundesnaturschutzgesetz ist der Grundsatz verankert, dass Eingriffe in die Natur abgewogen und ausgeglichen werden müssen. In Dresden wird dafür ein Modell eingesetzt, dass eine präzise Erfassung der Eingriffe ermöglicht. Der Ausgleich kann nicht finanziell erfolgen, sondern es müssen tatsächlich ökologische Werte neu geschaffen werden. Der Landschaftsplan von Dresden zeigt auf, welche Flächen dafür in welcher Weise geeignet sind.

Einzelheiten bietet das Bewertungschema des Umweltamtes.

Für die Bebauung auf den Hufewiesen soll diese Bewertung parallel zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplans erfolgen. Die Massnahmen werden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt festgelegt. Entscheidend ist, dass dafür auch geeignete Flächen gefunden werden.

Ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen kann auf den Hufewiesen selbst erfolgen. Im Rechtsplan ist bereits eine neue Streuobstwiese vorgesehen.

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Wie wird für Hitzeschutz und Frischluft gesorgt?

Die neue Bebauung öffnet sich zu den Hufewiesen hin. Allerdings sind die beiden Wohnriegel (WA1, WA2) ohne Unterbrechung geplant. So kann die Kaltluft, die auf den Hufewiesen entsteht, nicht mehr zu den Bestandshäusern an der Leipziger Straße abfließen.

Im neuen Quartier droht Überhitzung besonders im Bereich vor dem geplanten Parkhaus und im Innenhof des geplanten Forschungszentrums. Welche Belastung dabei entstehen kann, ist gut auf der Wärmebelastungskarte im Themenstadtplan zu erkennen. Demnach erreicht die Temperatur etwa im Innenhof westlich von Mäurichs Fabrik (Am Trachauer Bahnhof 6) an einem Sommertag mehr als 38 Grad. Das ist gesundheitsgefährdend.

Die Dächer der neuen Gebäude sollen begrünt werden. Die Substratschicht muss dabei mindestens achtzehn Zentimeter betragen. Das ist ausreichend, um Trockenrasen mit insektenfreundlichen Blumen anzulegen (Beispiel). Gut für Insekten und gut, um Regenwasser aufzufangen, aber wenig wirksam als Hitzeschutz. Wirkungsvoller wäre eine Fassadenbegrünung. Die fehlt in den textlichen Festsetzungen zum Vorentwurf, ist aber in der städtischen Leitlinie „Dresden baut Grün“ als Standard vorgesehen.

Es sollen neue Bäume gepflanzt werden. Allerdings brauchen diese Bäume Jahrzehnte, um wirksam gegen Hitze zu schützen. Im Gestaltungsplan sind diese Bäume so dargestellt, als würden sie die neuen Gebäude deutlich überragen. Tatsächlich gibt es auf den Hufewiesen aktuell kaum Bäume, die höher als zehn Meter sind.

In der Fachplanung des Umweltamtes für das Stadtklima wird empfohlen, die Hufewiesen überhaupt nicht zu bebauen, weil sie eine wichtige Grün- und Freiflächen mit sehr hoher Kalt- /Frischluftproduktion bilden.

Hochwasserschutz?

Ein umfassender Hochwasserschutz ist nicht mehr vorgesehen. Die neu geplante Bebauung fällt in ein Gebiet, in dem Überschwemmung möglich, aber wenig wahrscheinlich ist („HQ 200“ – statistisch alle 200 Jahre vorkommend). Deshalb gilt das Prinzip der Eigenvorsorge. Keller und Tiefgaragen müssen so angelegt sein, dass sie geflutet werden könnten. Eine Aufschüttung des Baugeländes ist (anders als 2019) nicht mehr vorgesehen.

Wie geht es nach der Offenlage weiter?

Bis zum 31. Juli sind Stellungnahmen möglich. Auch die zuständigen Fachämter nehmen Stellung. Das Amt für Stadtplanung und Mobilität wertet alle Stellungnahmen aus und wägt die Interessen aller Beteiligten und der Öffentlichkeit ab. Auf dieser Grundlage wird der Vorentwurf zu einem Entwurf weiterentwickelt. Parallel dazu werden die Ausgleichsmaßnahmen für Umweltgüter festgelegt. Und es werden zusätzliche Gutachten erstellt: zum Artenschutz, zur Energieversorgung und zum Klimaschutz in dem neuen Quartier und zum Schallschutz (vor allem gegen Bahnlärm).

Der überarbeitete Entwurf wird noch einmal der Öffentlichkeit vorgestellt, und es sind noch einmal Stellungnahmen möglich. Die Abwägung wird dann aber weitgehend abgeschlossen sein, so dass größere Änderungen wenig wahrscheinlich erscheinen. Am Ende beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan als Satzung. Wenn es schnell geht, werden all diese Verfahrensschritte in ein bis zwei Jahren abgeschlossen. Wann dann die Bagger rollen, ist noch unklar.

Ich habe noch eine Frage…

Schreiben Sie an kontakt@hufewiesen.de.

Oder kommen Sie zu unseren Informationsveranstaltungen:

  • Donnerstag, 16. Juli 2026, ab 19 Uhr in Hensels Garten (Alttrachau 28)
  • Sonnabend, 25. Juli 2026, ab 09:30 Uhr, zur Besichtigung der geplanten Baufelder; Treffpunkt: Am Trachauer Bahnhof/Hildesheimer Straße.
  • Mittwoch, 29. Juli 2026, ab 19 Uhr in Hensels Garten (Alttrachau 28) – mit Hinweisen für Ihre und Eure eigene Stellungnahme