Die Einzelheiten sind im sächsischen Landesentwicklungsplan festgelegt und, daraus abgeleitet und konkretisiert, im Regionalplan für das Obere Elbtal). Zuständig dafür ist die Abteilung “Gebietsbezogener Immisionsschutz” im sächsischen Umweltministerium. Die aktuelle Lärmkarte aus dem Themenstadtplan zeigt den Siedlungsbeschränkungsbereich (in Hellviolett) und, näher am Flughafen, den Lärmschutzbereich (in Lila). Die rechnerische Lärmbelastung auf den Hufewiesen liegt demnach bei 61 bis 65 db(A) (Stand: März 2012).
Die Vorschriften zum Lärmschutz auf den Hufewiesen
- Landesentwicklungsplan 2003: Zur Zeit gilt für die Hufewiesen noch der Landesentwicklungsplan von 2003. Er erlaubt es, in Siedlungsbeschränkungsbereichen neue Baugebiete zu planen. Allerdings darf nur ein Teil davon als Wohnungen geplant werden, der übrige Teil muß für weniger lärmempfindliche Nutzungen vorgesehen werden, zum Beispiel für Gewerbe. Auf diese Weise wird die Belastung durch den Fluglärm für die künftigen Nutzer begrenzt. Denn Wohnen gilt als Dauernutzung, Gewerbe nicht.
- Fluglärmgesetz (Fassung von 2007): Im Jahre 2007 hat der Bundestag das Fluglärmgesetz verschärft. Das Fluglärmgesetz regelt Auflagen für die sogenannten Lärmschutzbereiche in der Nähe von Flughäfen. Es gibt jetzt strengere Grenzwerte für die Berechnung des Fluglärms. Außerdem dürfen in Lärmschutzbereichen grundsätzlich keine neue Wohnungen errichtet werden. Allerdings läßt das Gesetz Ausnahmen zu, um schon vorhandene Ortsteile mit Wohnbauten weiter entwickeln zu können.
- Landesentwicklungsplan 2012: Im Dezember 2011 hat die Landesregierung den Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan vorgestellt. Der Plan war in Jahre 2012 beschlossen. In Bezug auf Siedlungsbeschränkungsbereiche gibt es eine neue Regelung. Sie lehnt sich an das an, was das Fluglärmgesetz von 2007 für Lärmschutzbereiche vorschreibt. Das heißt: Wohnbebauung ist grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Ausnahmen für die Entwicklung von schon vorhandenen Ortsteilen mit Wohnbauten sind aber möglich.
Dokumente zum Fluglärm
- Der Landesentwicklungsplan 2003 regelt im Textteil in Kapitel 15 die Auflagen für Bauvorhaben in Lärmschutzzonen (S.90). Weitere Informationen bieten die entsprechenden Netzseiten Landesentwicklungsplan 2003 der Landesregierung.
- Im Fluglärmgesetz in der Fassung vom 31. Oktober 2007 regelt §5 die Bauverbote in Lärmschutzbereichen. Besonders interessant sind die Ausnahmen in Absatz 3, Punkt 6.
- Der Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan wurde am 20. Dezember 2011 von der sächsischen Landesregierung ins Netz gestellt. Die Regelungen zum Fluglärm finden sich im Textteil im Abschnitt “Siedlungswesen” (Seite 53 für die Zielbeschreibung und Seite 58 für die Begründung). Weitere Informationen bietet das entsprechende Portal der Landesregierung.
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