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Stadtplanung

Die Hufewiesen aus der Sicht der Stadtplanung

In den letzten zwanzig Jahren hat die stadtplanerische Debatte zu den Hufewiesen ein erstaunliches Auf und Ab erlebt. Nach der Wende schien nichts dringlicher zu sein als eine großangelegte neue Wohnsiedlung. Dann aber brach der Immobilienmarkt in Dresden zusammen. Im August 2002 überschwemmte das Elbehochwasser weite Teile Dresdens und auch der Hufewiesen. Alle Überflutungsgebiete wurden mit einem Planungsverbot belegt, bis umfassende Maßnahmen zum Schutz vor neuen Überflutungen fertiggestellt sein würden. Für die Hufewiesen wird das voraussichtlich im Jahre 2014 der Fall sein.  In der Zwischenzeit hat die Stadt Dresden ein integriertes Stadtentwicklungskonzept ausgearbeitet und beschlossen. Darin wird der Bebauung von Brachflächen in der Innenstadt Vorrang eingeräumt vor dem weiteren Versiegeln von „Außenbereichen“, also bislang nie bebauten Flächen, wie die Hufewiesen es sind. Außerdem haben sich die Vorschriften zum Schutz vor Fluglärm erheblich verschärft. Die Hufewiesen sind davon betroffen, denn sie liegen in der Einflugschneise des Dresdner Flughafens. Deshalb sähe die Stadtverwaltung die Hufewiesen heute lieber unbebaut.

Im Folgenden sind Informationen zur Debatte um die Hufewiesen aus der Sicht der Stadtplanung zusammengetragen.

Flächennutzungsplan von 1999

Der Flächennutzungsplan ist ein Planungsinstrument für die Kommunen. Damit soll die städtebauliche Entwicklung gesteuert werden. Der Plan bindet die Verwaltung, aber er hat keine Rechtskraft gegenüber Dritten. Rechtlich verbindlich sind letztlich nur die Bebauungspläne.

Für Dresden gilt zur Zeit (August 2013) noch der Flächennutzungsplan von 1999. Darin sind die Hufewiesen als eine Fläche ausgewiesen, die künftig bebaut werden soll.

Bebauungsplan Nr. 10 – aufgestellt, aber nie beschlossen

In den 1990er Jahren hatte die Münchner Baugesellschaft, die Vorgängerin der heutigen MBG Trachau, schon einmal einen Bebauungsplan für die Hufewiesen entwickelt. Er sah vor, die gesamte Fläche mit mehrgeschossigen Wohnblocks zuzustellen. Insgesamt waren 850 Wohneinheiten geplant.

Der Plan hatte schon öffentlich ausgelegen, aber er wurde nie beschlossen. Die Gründe dafür sind unklar. Manche sagen, die Jahrhundertflut hätte die Umsetzung gestoppt. Manche sagen, eine eigensinnige Dame sei schuld, die ihr Flurstück inmitten der Hufewiesen nicht verkaufen wollte. Manche verweisen auf die damals geringe Nachfrage nach neuen Wohnungen. Es wäre rechtlich auch schwierig, diesen Plan jetzt noch zu beschließen. Denn seit 2003 haben sich die rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Schutz vor Fluglärm erheblich verschärft.

Exkurs: Fluglärm und Bauverbot

Die Hufewiesen liegen in der Einflugschneise des Flughafens Dresden. Deshalb hat die sächsische Landesregierung das Gelände zum Siedlungsbeschränkungsbereich erklärt. Das bedeutet: Die Möglichkeiten der kommunalen Behörden, dort Neubauten zu erlauben, sind beschränkt.

Die Einzelheiten sind im sächsischen Landesentwicklungsplan festgelegt und, daraus abgeleitet und konkretisiert,  im Regionalplan für das Obere Elbtal). Zuständig dafür ist die Abteilung “Gebietsbezogener Immisionsschutz” im sächsischen Umweltministerium.

Die aktuelle Lärmkarte aus dem Themenstadtplan zeigt den Siedlungsbeschränkungsbereich (in Hellviolett) und, näher am Flughafen, den Lärmschutzbereich (in Lila). Die rechnerische Lärmbelastung auf den Hufewiesen liegt demnach bei 61 bis 65 db(A) (Stand: März 2012).

Die Vorschriften zum Lärmschutz auf den Hufewiesen

  • Landesentwicklungsplan 2003: Zur Zeit gilt für die Hufewiesen noch der Landesentwicklungsplan von 2003. Er erlaubt es, in Siedlungsbeschränkungsbereichen neue Baugebiete zu planen. Allerdings darf nur ein Teil davon als Wohnungen geplant werden, der übrige Teil muß für weniger lärmempfindliche Nutzungen vorgesehen werden, zum Beispiel für Gewerbe. Auf diese Weise wird die Belastung durch den Fluglärm für die künftigen Nutzer begrenzt. Denn Wohnen gilt als Dauernutzung, Gewerbe nicht.
  • Fluglärmgesetz (Fassung von 2007): Im Jahre 2007 hat der Bundestag das Fluglärmgesetz verschärft. Das Fluglärmgesetz regelt Auflagen für die sogenannten Lärmschutzbereiche in der Nähe von Flughäfen. Es gibt jetzt strengere Grenzwerte für die Berechnung des Fluglärms. Außerdem dürfen in Lärmschutzbereichen grundsätzlich keine neue Wohnungen errichtet werden. Allerdings läßt das Gesetz Ausnahmen zu, um schon vorhandene Ortsteile mit Wohnbauten weiter entwickeln zu können.
  • Landesentwicklungsplan 2012: Im Dezember 2011 hat die Landesregierung den Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan vorgestellt. Der Plan soll noch in Jahre 2012 beschlossen werden. In Bezug auf Siedlungsbeschränkungsbereiche gibt es eine neue Regelung. Sie lehnt sich an das an, was das Fluglärmgesetz von 2007 für Lärmschutzbereiche vorschreibt. Das heißt: Wohnbebauung ist grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Ausnahmen für die Entwicklung von schon vorhandenen Ortsteilen mit Wohnbauten sind aber möglich.

Dokumente zum Fluglärm

  • Der Landesentwicklungsplan 2003 regelt im Textteil in Kapitel 15 die Auflagen für Bauvorhaben in Lärmschutzzonen (S.90). Weitere Informationen bieten die entsprechenden Netzseiten Landesentwicklungsplan 2003 der Landesregierung.
  • Im Fluglärmgesetz in der Fassung vom 31. Oktober 2007 regelt §5 die Bauverbote in Lärmschutzbereichen. Besonders interessant sind die Ausnahmen in Absatz 3, Punkt 6.
  • Der Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan wurde am 20. Dezember 2011 von der sächsischen Landesregierung ins Netz gestellt. Die Regelungen zum Fluglärm finden sich im Textteil im Abschnitt “Siedlungswesen” (Seite 53 für die Zielbeschreibung und Seite 58 für die Begründung). Weitere Informationen bietet das entsprechende Portal der Landesregierung.

Ein neuer Flächennutzungsplan für Dresden – und ein Waldpark in Trachau?

Im Dezember 2008 hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden einen Entwurf für einen neuen Flächennutzungsplan für Dresden vom November 2008 veröffentlicht und die Bürger zu Stellungnahmen aufgefordert. Seither wird der Entwurf überarbeitet. Die Hufewiesen sollen danach nicht mehr bebaut werden. Stattdessen ist auf Seite 187-188 von einem Waldpark Trachau die Rede. (Ausführliche Informationen zum neuen Flächennutzungsplan bietet das Portal des Stadtplanungsamtes).

2009: Stellungnahme des Stadtplanungsamtes gegen Bebauung

Im Mai 2009 bekräftigte das Stadtplanungsamt die Absicht, die Hufewiesen nicht mehr zu Bauland zu entwickeln, und zwar in der Antwort auf eine Anfrage der Stadträtin Eva Jähnigen von den GRÜNEN: Brief des Stadtplanungsamtes vom Mai 2009.

2010: Protokoll zur Entwicklung des Flughafen – Hufewiesen freihalten

Im September 2010 trafen das Stadtplanungsamt, das sächsische Umweltministerium und die geschäftsführung des Flughafens Dresden eine Vereinbarung. Es ging um die Lärmschutzzonen (Siedlungsbeschränkungsbereiche) rund um den Flughafen. Für die Hufewiesen wurde ausdrücklich vereinbart, dort keine Neubauten zuzulassen. Nur eine ergänzenden Bebauung entlang der Leipziger Straße sei denkbar: Protokoll vom 9. September 2010 zu Siedlungsbeschränkungsbereichen am Flughafen Dresden

2011: Vorentwurf B-380 – doch eine Bebauung im Osten der Hufewiesen?

Auf Drängen der Immobiliengesellschaft MBG Trachau veröffentlichte das Stadtplanungsamt im Sommer 2011 einen Vorschlag für die Bebauung der Hufewiesen. Der Vorschlag (im Planerdeutsch: “Vorentwurf”) trug die Nummer B-380.
Der Vorschlag bezog sich nur auf den östlichen Teil der Hufewiesen. Das hängt damit zusammen, daß dieser Teil nicht vom Hochwasser 2002 betroffen war und damit auch nicht von dem Planungsverbot für überflutete Gebiete. Auf einer Fläche von insgesamt rund vier Hektar sah der Entwurf  ein Gewerbegebiet und daneben eine Wohnsiedlung mit rund 80 Reihenhäusern vor. Diese Gestaltung als „Mischgebiet“ war vorgeschrieben wegen der Nähe zum Flughafen Dresden.
Die Planung hatte das Büro IPRO im Auftrag der MBG Trachau übernommen. Für die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurden die folgenden Unterlagen veröffentlicht:

Kritik am Vorentwurf B-380

Der Vorentwurf wirkt aus städteplanerischer Sicht wenig durchdacht. Die Skizze verdeutlicht die wichtigsten Mängel:

Die Mängel des Vorentwurfs B-380 im Einzelnen

  • Bauen im Lärmschutzbereich: Die Hufewiesen liegen in der Einflugschneise des Flughafens Dresden und damit in einem Lärmschutzbereich laut Fluglärmgesetz. Im September 2010 hat die Stadtverwaltung mit dem sächsischen Umweltministerium und dem Flughafen vereinbart, daß die Hufewiesen nicht bebaut werden sollen. Allenfalls eine ergänzende Bebauung entlang der Leipziger Straße sei denkbar. Die Pläne der MBG Trachau widersprechen dieser Vereinbarung.
  • Fragwürdiges Gewerbegebiet: Der Landesentwicklungsplan für Sachsen aus dem Jahre 2003 schreibt vor, daß in Lärmschutzbereichen keine reinen Wohngebiete entstehen dürfen. Nur Gebiete mit gemischter Nutzung sind erlaubt. Der Entwurf der MBG Trachau sieht zwei gleich große, aber getrennte Bereiche für Wohnen und Gewerbe vor. Eine solche Interpretation von “gemischter Nutzung” ist nicht zulässig. Außerdem gibt es für dieses Gewerbegebiet angesichts zahlreicher vergleichbarer und schon erschlossener Flächen schlicht keinen Bedarf in Pieschen.
  • Insellage ohne geeignete Zufahrten: Der östliche Teil der Hufewiesen läßt sich nicht sinnvoll an das Straßennetz anbinden. Die neue Bebauung würde an die Gaußstraße grenzen (im Volksmund das “Gaußgässl” genannt). Das ist eine kleine Anliegerstraße, einspurig asphaltiert ohne Gehsteige. Das Gaußgässl kann nicht ausgebaut werden, weil im südlichen Teil Gebäude direkt auf den Grundstücksgrenzen stehen, wie es früher in den hiesigen Dörfern üblich war. Deswegen ist im Süden für das Wohngebiet eine neue Zufahrt geplant, die allerdings an einer Stelle auf den Dorfanger trifft, wo dieser nur einspurig befahrbar ist. Im Norden soll der Verkehr für das Gewerbegebiet über die Industriestraße geleitet werden. Dort liegt das Krankenhaus Neustadt mit Tempo-30-Zone. Für größere Laster ist an der Bahnunterführung Schluß – dort ist die Durchfahrt nur 3,80 Meter hoch.
  • Willkürlicher Flächenverbrauch: Voraussichtlich im Jahre 2014 werden die Schutzbauten entlang der Elbe fertig sein. Dann wird das Planungsverbot für den westlichen Teil der Hufewiesen aufgehoben. Es wäre viel sinnvoller, das Neubaugebiet an die schon vorhandenen Stichstraßen dort anzuschließen. Weil die MBG Trachau darauf aber nicht warten will, verlangt sie von der Stadt, einer Bebauung praktisch auf der grünen Wiese zuzustimmen.

Exkurs: Zur Definition eines Mischgebietes

Was ein Mischgebiet ist, definiert § 6 der Baunutzungsverordnung. Die Details der Auslegung kann man nachschlagen in einer juristischen Loseblattsammlung, dem Kommentar zum Baugesetzbuch, begründet durch Werner Ernst, Willy Zinkhahn und Walter Bielenberg, fortgeführt durch Michael Krautzberger, in den Randnummern 15, 16 und 18 zu § 6 (Mischgebiete) der Baunutzungsverordnung (Stand: Lieferung 87 vom Februar 2011).
In allgemeinem Deutsch kann man die wichtigsten Einzelheiten auch in einer Arbeitshilfe zur Bebauungsplanung nachlesen, die das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg im Jahre 2009 herausgegeben hat.

Dort heißt es:
Wenn tatsächlich jedoch ein Wohngebiet beabsichtigt ist, für das … lediglich höhere Lärmgrenzwerte gelten sollen als im allgemeinen Wohngebiet, so handelt es sich um einen „Etikettenschwindel“, der planungsrechtlich nicht gedeckt ist.

Und weiter:
Die Hauptnutzungsarten können jedoch nicht soweit entflochten werden, dass größere Bereiche entstehen, in denen die eine oder andere Nutzungsart ein solches Übergewicht bekommt, dass de facto ein Wohngebiet oder ein Gewerbegebiet entsteht.

Stellungnahmen der politischen Parteien zum Vorentwurf B-380
Pressemitteilung der Grünen vom August 2011
Pressemitteilung der CDU Pieschen vom November 2011
Pressemitteilung der CDU Pieschen vom April 2012

Recherchen zum Vorentwurf B-380

Nachdem die MBG Trachau im Juli 2011 ihren Entwurf für den B-380 der Öffentlichkeit vorgestellt hatte, haben Mitglieder der Bürgerinitiative die möglichen Auswirkungen dieses Vorhabens genauer untersucht. Dabei ging es um den Denkmalschutz im historischen Dorfanger, um die Anbindung des geplanten Neubaugebietes an den Verkehr, um die Gefährdung durch Hochwasser, um die Bedeutung der Hufewiesen für die Luftreinhaltung und um den Fluglärm auf den Hufewiesen. Die Ergebnisse der Recherchen sind hier zusammengefaßt. (pdf)

Hintergrundinformation: Wer entscheidet über die Planungen zu den Hufewiesen?
– Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Bau im Stadtrat: Dieser Ausschuß entscheidet über alle Bebauungspläne in der Stadt. Dem Ausschuß gehören zwölf Mitglieder an: Vier von der CDU, je zwei von den LINKEN und den GRÜNEN und je ein Vertreter der SPD, der FDP und der Freien Bürger. Die Sitzungen werden von der Oberbürgermeisterin geleitet. Manchmal werden Entscheidungen vom Bauausschuß in den Stadtrat abgegeben.
– Frau Oberbürgermeisterin Helma Orosz: Sie führt nicht nur den Vorsitz im Bau-Ausschuß des Stadtrates, sondern lenkt die Debatte schon im Vorfeld in einer bestimmte Richtung. Denn in der Regel werden die Bebauungspläne auf der Grundlage einer Akte aus dem Stadtplanungsamt beschlossen. Jede dieser Akten ist mit einer Beschlußempfehlung von seiten der Stadtverwaltung versehen. Den Inhalt dieser Empfehlung legt Frau Orosz in der Dienstbesprechung mit allen Beigeordneten fest.
– Herr Beigeordneter für Stadtentwicklung Jörn Marx: Ihm untersteht das Stadtplanungsamt. Er kann also Einfluß darauf nehmen, wie ein bestimmtes Bauvorhaben von der Verwaltung behandelt wird.
– der Ortsbeirat Pieschen: Der Ortsbeirat muß zu jedem Bebauungsplan in seinem Viertel Stellung nehmen. Allerdings hat er nur eine beratende Stimme.
– das Stadtplanungsamt: Das Amt betreut die Ausarbeitung der Bebauungspläne und das amtliche Verfahren für die Einbeziehung aller möglichen Betroffenen. Das Ergebnis ist eine Ratsvorlage mit einer Beschlußempfehlung. Gleichzeitig entwickelt das Amt allgemeine Leitlinien für die Stadtplanung in Dresden. Dazu dient vor allem der Flächennutzungsplan; das ist ein Rahmenplan, der etwa alle zehn Jahre überarbeitet wird.
– das sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL): Für die Hufewiesen ist schließlich auch das sächsische Umweltministerium von Bedeutung, genauer: die Abteilung für “gebietsbezogenen Immissionsschutz”. Unter Immissionen fallen auch alle Lärmbelastungen. Das Umweltministerium überwacht unter anderem die Einhaltung von Lärmschutzzonen in der Nähe von Flughäfen. Wichtigstes Mittel dazu ist der Landesentwicklungsplan ,das ist ein Rahmenplan ähnlich dem Flächennutzungsplan auf der Ebene der Stadt. Das Ministerium kann allerdings nicht über Bebauungspläne entscheiden. Dieses Recht liegt allein beim Stadtrat.