Der Geschäftsführer der MBG Trachau, Herr Peter Stommel, hat angekündigt, vom Juli an die Hufewiesen abzusperren. Das sei um der Versicherung willen erforderlich. Die Bürgerinitiative hat daraufhin einen Versicherungsfachmann befragt.
Ergebnis: Ein Grundstückseigentümer muß für Unfälle auf seinem Gelände haften. Allerdings nur für solche, die durch sein eigenes Verschulden entstanden sind. Es ist durchaus üblich, in einer Haftpfichtversicherung festzuschreiben, daß das Gelände öffentlich zugänglich bleibt und auf eigene Gefahr von anderen betreten werden kann.
Mit anderen Worten: Es gibt keinen zwingenden Grund, die Hufewiesen abzusperren. In den vergangenen zwölf Jahren ist ja schließlich auch nichts passiert. Dank einer großzügigen Regelung haben viele Anwohner, vor allem die Kinder aus den umliegenden Horten und Kindergärten, das Grün genießen können. Es wäre gut für alle Seiten, wenn das so bleiben könnte!