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B-Plan 380 (2011)

Vorentwurf B-380 – doch eine Bebauung im Osten der Hufewiesen?

Auf Drängen der Immobiliengesellschaft MBG Trachau veröffentlichte das Stadtplanungsamt im Sommer 2011 einen Vorschlag für die Bebauung der Hufewiesen. Der Vorschlag (im Planerdeutsch: “Vorentwurf”) trug die Nummer B-380. Der Vorschlag bezog sich nur auf den östlichen Teil der Hufewiesen. Das hängt damit zusammen, daß dieser Teil nicht vom Hochwasser 2002 betroffen war und damit auch nicht von dem Planungsverbot für überflutete Gebiete.

Auf einer Fläche von insgesamt rund vier Hektar sah der Entwurf  ein Gewerbegebiet und daneben eine Wohnsiedlung mit rund 80 Reihenhäusern vor. Diese Gestaltung als „Mischgebiet“ war vorgeschrieben wegen der Nähe zum Flughafen Dresden. Die Planung hatte das Büro IPRO im Auftrag der MBG Trachau übernommen. Für die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurden die Erläuterungen zum Vorentwurf (pdf) veröffentlicht.

B380, ostliche
Kritik am Vorentwurf B-380

Die Mängel des Vorentwurfs

Der Vorentwurf wirkt aus städteplanerischer Sicht wenig durchdacht. Die Skizze verdeutlicht die wichtigsten Mängel:

  • Bauen im Lärmschutzbereich: Die Hufewiesen liegen in der Einflugschneise des Flughafens Dresden und damit in einem Lärmschutzbereich laut Fluglärmgesetz. Im September 2010 hat die Stadtverwaltung mit dem sächsischen Umweltministerium und dem Flughafen vereinbart, daß die Hufewiesen nicht bebaut werden sollen. Allenfalls eine ergänzende Bebauung entlang der Leipziger Straße sei denkbar. Die Pläne der MBG Trachau widersprechen dieser Vereinbarung.
  • Fragwürdiges Gewerbegebiet: Der Landesentwicklungsplan für Sachsen aus dem Jahre 2003 schreibt vor, daß in Lärmschutzbereichen keine reinen Wohngebiete entstehen dürfen. Nur Gebiete mit gemischter Nutzung sind erlaubt. Der Entwurf der MBG Trachau sieht zwei gleich große, aber getrennte Bereiche für Wohnen und Gewerbe vor. Eine solche Interpretation von “gemischter Nutzung” ist nicht zulässig. Außerdem gibt es für dieses Gewerbegebiet angesichts zahlreicher vergleichbarer und schon erschlossener Flächen schlicht keinen Bedarf in Pieschen.
  • Insellage ohne geeignete Zufahrten: Der östliche Teil der Hufewiesen läßt sich nicht sinnvoll an das Straßennetz anbinden. Die neue Bebauung würde an die Gaußstraße grenzen (im Volksmund das “Gaußgässl” genannt). Das ist eine kleine Anliegerstraße, einspurig asphaltiert ohne Gehsteige. Das Gaußgässl kann nicht ausgebaut werden, weil im südlichen Teil Gebäude direkt auf den Grundstücksgrenzen stehen, wie es früher in den hiesigen Dörfern üblich war. Deswegen ist im Süden für das Wohngebiet eine neue Zufahrt geplant, die allerdings an einer Stelle auf den Dorfanger trifft, wo dieser nur einspurig befahrbar ist. Im Norden soll der Verkehr für das Gewerbegebiet über die Industriestraße geleitet werden. Dort liegt das Krankenhaus Neustadt mit Tempo-30-Zone. Für größere Laster ist an der Bahnunterführung Schluß – dort ist die Durchfahrt nur 3,80 Meter hoch.
  • Willkürlicher Flächenverbrauch: Voraussichtlich im Jahre 2014 werden die Schutzbauten entlang der Elbe fertig sein. Dann wird das Planungsverbot für den westlichen Teil der Hufewiesen aufgehoben. Es wäre viel sinnvoller, das Neubaugebiet an die schon vorhandenen Stichstraßen dort anzuschließen. Weil die MBG Trachau darauf aber nicht warten will, verlangt sie von der Stadt, einer Bebauung praktisch auf der grünen Wiese zuzustimmen.

Lageplan zu Variante 1

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Lageplan zu Variante 2

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